Das überfliegen der Kleingartenanlage und insbesondere der Gartenparzellen mit
sogenannten „Drohnen“ ist verboten! Zuwiderhandlungen werden sofort zur polizeilichen Anzeige gebracht
Das überfliegen der Kleingartenanlage und insbesondere der Gartenparzellen mit
sogenannten „Drohnen“ ist verboten! Zuwiderhandlungen werden sofort zur polizeilichen Anzeige gebracht