Die Ruhezeiten sind von allen Kleingärtnern und Besuchern der Anlage einzuhalten.

Die Ruhezeiten sind die Stunden von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig.

In dieser Zeit dürfen keine motorbetriebenen Geräte benutzt oder lärmerzeugende Arbeiten durchgeführt werden.

Diese Regelung gilt übrigens auch in der Zeit, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Mai.

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