Bei der Gemeinschaftsarbeit von 10:00 bis 12:00 Uhr im Vereinshaus.
Tore an den Parkplätzen
Befahren der Anlage mit dem PKW
Ruhezeiten
Die Ruhezeiten sind von allen Kleingärtnern und Besuchern der Anlage einzuhalten.
Die Ruhezeiten sind die Stunden von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig.
In dieser Zeit dürfen keine motorbetriebenen Geräte benutzt oder lärmerzeugende Arbeiten durchgeführt werden.
Diese Regelung gilt übrigens auch in der Zeit, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Mai.
Baustopp
In unserem Verein gilt ein jährlicher Baustopp in der Zeit vom 1. Juni bis zum 30.September.
In diesem Zeitraum ist es nicht gestattet eine Laube, ein Gewächshaus, einen Geräteschuppen, eine Pergola etc. zu errichten. Dieses ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung möglich.
Wichtige Reparaturen an vorhandenen Bauten, um Folgeschäden ( undicht, gebrochen etc. ) zu verhindern, sind jedoch erlaubt.
Um Streitereien mit den Gartennachbarn, Beschwerden und stress mit dem Vorstand zu vermeiden, sind solche arbeiten dem Vorstand und den Nachbarn zu melden und in Absprache mit dem Vorstand in der Woche von Mo. bis Fr. am besten vormittags zügig (ein bis zwei Tage) unter Beachtung der Ruhezeiten (13.00 – 15.00 Uhr und 22.00 – 7.00 Uhr) zu erledigen