Allg. Info: Erhöhung der Pacht durch den Kreisverband

Liebe Pächterinnen und Pächter,

Wegen gestiegener Kosten für Personal, Material und Dienstleistungen erhöht der Kreisverband die Beträge für Instandhaltung und Verwaltung der Kleingartenanlagen.

Der Betrag für Instandsetzung steigt von bisher 0,10 € auf 0,11 € je m² Pachtfläche –
der Beitrag für Verwaltung steigt von bisher 0,04 € auf 0,07 € je m² Pachtfläche.

Die Gesamtpacht einschließlich der Umlagen für Instandsetzung und Verwaltung beträgt daher ab dem 01.01.2024

0,63 € je m² Pachtfläche (vorher 0,59 € je m² Pachtfläche)

Die Pachtrechnungen für das Jahr 2024 werden entsprechend vom Vorstand angepasst.

Info: Pachtrechnung-Erhöhung 2024

Euer Vorstand

Allg. Info: Schrebergarten ist nicht vererbbar

Liebe Pächterinnen, 
liebe Pächter, 

aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass der Pachtvertrag für einen
Schrebergarten nicht vererbbar ist!
Beim Tod der Pächterin/des Pächters erlischt der Vertrag und damit auch der
Versicherungsschutz automatisch. Eine Weiternutzung des Gartens durch Andere
ist illegal und zieht unangenehme Konsequenzen nach sich.
Bittet meldet euch, wenn ihr so einen Fall habt.

Info: Schrebergarten ist nicht vererbbar

Euer Vorstand