Liebe Pächterinnen,
liebe Pächter,
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass der Pachtvertrag für einen
Schrebergarten nicht vererbbar ist!
Beim Tod der Pächterin/des Pächters erlischt der Vertrag und damit auch der
Versicherungsschutz automatisch. Eine Weiternutzung des Gartens durch Andere
ist illegal und zieht unangenehme Konsequenzen nach sich.
Bittet meldet euch, wenn ihr so einen Fall habt.
Info: Schrebergarten ist nicht vererbbar
Euer Vorstand