In unserem Verein gilt ein jährlicher Baustopp in der Zeit vom 1. Juni bis zum 30.September.

In diesem Zeitraum ist es nicht gestattet eine Laube, ein Gewächshaus, einen Geräteschuppen, eine Pergola etc. zu errichten. Dieses ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung möglich.

Wichtige Reparaturen an vorhandenen Bauten, um Folgeschäden ( undicht, gebrochen etc. ) zu verhindern, sind jedoch erlaubt.

Um Streitereien mit den Gartennachbarn, Beschwerden und stress mit dem Vorstand zu vermeiden, sind solche arbeiten dem Vorstand und den Nachbarn zu melden und in Absprache mit dem Vorstand in der Woche von Mo. bis Fr. am besten vormittags zügig (ein bis zwei Tage) unter Beachtung der Ruhezeiten (13.00 – 15.00 Uhr und 22.00 – 7.00 Uhr) zu erledigen

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