Liebe Gartenfreunde,
am Dienstag, den 13.11.2018 kommt ab ca. 8 Uhr der Häcksler. (Am Parkplatz Hunderennbahn, später nach Bedarf denn am Parkplatz Friedhof)
Die Ruhezeiten sind von allen Kleingärtnern und Besuchern der Anlage einzuhalten.
Die Ruhezeiten sind die Stunden von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig.
In dieser Zeit dürfen keine motorbetriebenen Geräte benutzt oder lärmerzeugende Arbeiten durchgeführt werden.
Diese Regelung gilt übrigens auch in der Zeit, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Mai.
In unserem Verein gilt ein jährlicher Baustopp in der Zeit vom 1. Juni bis zum 30.September.
In diesem Zeitraum ist es nicht gestattet eine Laube, ein Gewächshaus, einen Geräteschuppen, eine Pergola etc. zu errichten. Dieses ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung möglich.
Wichtige Reparaturen an vorhandenen Bauten, um Folgeschäden ( undicht, gebrochen etc. ) zu verhindern, sind jedoch erlaubt.
Um Streitereien mit den Gartennachbarn, Beschwerden und stress mit dem Vorstand zu vermeiden, sind solche arbeiten dem Vorstand und den Nachbarn zu melden und in Absprache mit dem Vorstand in der Woche von Mo. bis Fr. am besten vormittags zügig (ein bis zwei Tage) unter Beachtung der Ruhezeiten (13.00 – 15.00 Uhr und 22.00 – 7.00 Uhr) zu erledigen
Auf der Jahreshauptversammlung wurde viel über die Gartenordnung diskutiert und einige wussten nicht wo man diese finden kann. Die aktuell gültige Gartenordnung gibt es hier als PDF-Datei zum Download. Sie finden diese immer unter der Rubrik „Wissenswertes“ (im Navigationsmenü: „Verein“) zusammen mit anderen interessanten Dokumenten.
Termine des Kreisverbandes Kölner Gartenfreunde e.V.
Das aktuelle Seminarprogramm des Kreisverbandes Kölner Gartenfreunde e.V. können Sie hier einsehen[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
Liebe Pächterinnen und Pächter,
anbei eine Information für alle langjährigen Pächter, die in ihren Gärten noch Sickergruben haben.
Wir hatten bei der Jahreshauptversammlung bereits darüber informiert, dass auf Nachfrage durch den Kreisverband bzw. die Stadt Köln Nachweise über die sachgerechte Entleerung und die Entsorgung der Sickergruben erbracht werden müssen.
Herr Lackstätter steht ab sofort für das Leerpumpen der Gruben und die Entsorgung des Inhalts nicht mehr zur Verfügung.
Wir haben mit einer Firma Kontakt aufgenommen, die diese Aufgabe übernehmen kann. In den nächsten Tagen wird sich ein Mitarbeiter dieser Firma unsere Anlage anschauen, um die Zufahrtsmöglichkeiten und die Breite der Wege etc. in Augenschein zu nehmen.
Je mehr Pächter von diesem Angebot Gebrauch machen, desto günstiger wird es! Außerdem erhalten Sie natürlich den erforderlichen Beleg für die Entleerung und Entsorgung. Wer diese Leistung in Anspruch nehmen möchte, meldet sich bitte möglichst schnell bei uns, damit wir alles entsprechend koordinieren können.