Wasser wird ab dem 30.03.2019 (gegen 12Uhr) zu ersten Gemeinschaftsarbeit wieder aufgedreht

Liebe Gartenfreunde,
am Samstag den 30. März 2019 wird das Wasser, während der ersten Gemeinschaftsarbeit des Jahres wieder aufgedreht, vorausgesetzt die Witterung lässt es zu.

Wie jedes Jahr bitten wir alle Pächter darauf zu achten, dass ihre Wasserhähne noch vorhanden sind und nicht gestohlen wurden und zu diesem Zeitpunkt zugedreht sind. Im Idealfall prüfen Sie direkt am selben Tag, ob an der Wasserleitung in Ihrem Garten alles in Ordnung ist, dann können Sie eventuelle Schäden sofort beheben.

Da wir in unserer Anlage eine Wasserleitung haben, die nicht für einzelne Abschnitte abgedreht werden kann, muss bei einem Schaden das Wasser in der kompletten Anlage abgedreht werden. Jeder Schaden an der Leitung betrifft uns alle!

Sprechzeiten

Bei der Gemeinschaftsarbeit von 10:00 bis 12:00 Uhr im Vereinshaus.

Befahren der Anlage mit dem PKW

Das Befahren der Anlage mit dem PKW ist generell untersagt. Nur mit einer, beim Vorstand erhältlichen Genehmigung, ist das Befahren gestattet. Dabei muss die Genehmigung gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein. Die Anlage darf nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.

Ruhezeiten

Die Ruhezeiten sind von allen Kleingärtnern und Besuchern der Anlage einzuhalten.

Die Ruhezeiten sind die Stunden von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig.

In dieser Zeit dürfen keine motorbetriebenen Geräte benutzt oder lärmerzeugende Arbeiten durchgeführt werden.

Diese Regelung gilt übrigens auch in der Zeit, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Mai.

Baustopp

In unserem Verein gilt ein jährlicher Baustopp in der Zeit vom 1. Juni bis zum 30.September.

In diesem Zeitraum ist es nicht gestattet eine Laube, ein Gewächshaus, einen Geräteschuppen, eine Pergola etc. zu errichten. Dieses ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung möglich.

Wichtige Reparaturen an vorhandenen Bauten, um Folgeschäden ( undicht, gebrochen etc. ) zu verhindern, sind jedoch erlaubt.

Um Streitereien mit den Gartennachbarn, Beschwerden und stress mit dem Vorstand zu vermeiden, sind solche arbeiten dem Vorstand und den Nachbarn zu melden und in Absprache mit dem Vorstand in der Woche von Mo. bis Fr. am besten vormittags zügig (ein bis zwei Tage) unter Beachtung der Ruhezeiten (13.00 – 15.00 Uhr und 22.00 – 7.00 Uhr) zu erledigen

Gemeinschaftsarbeit

Sie können nicht zum eingetragenen Termin kommen? Kein Problem! Lassen Sie sich für einen anderen Termin eintragen, vielleicht besteht auch die Möglichkeit mit einem Gartennachbarn zu tauschen. 

Eine Teilnahme ohne vorige Absprache wird nicht gestattet und wir weisen darauf hin, dass die Gemeinschaftsarbeit grundsätzlich nicht in das nächste Kalenderjahr verschoben werden kann!

Sie erreichen uns per E-Mail unter gemeinschaftsarbeit@kgv-bellerstrasse.de oder mit einer schriftlichen Mitteilung im Briefkasten am Vereinshaus.

Bitte informieren Sie uns spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung bei der nächsten Gemeinschaftsarbeit.

Anmerkung:

Liebe Pächterinnen und Pächter,

die Gemeinschaftsarbeit findet jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr statt, dazu möchten wir Ihnen/Euch einige Informationen zum Ablauf der Termine geben.

Bitte kommen Sie pünktlich zur Anmeldung für die Gemeinschaftsarbeit.
Sie werden zu Beginn der Gemeinschaftsarbeit von einem Vorstandsmitglied in die Liste eingetragen und bei Beendigung ausgetragen, beide Male ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, inkl. Unterschrift.

Nach der Anmeldung, erfolgt die Begrüßung, gefolgt von der Arbeitsverteilung und Geräteausgabe.

Eine gemeinsame Pause und Verpflegung durch den Verein, wird es gegen 11 Uhr geben.

Der/Euer Vorstand