Lehrgarten ‚Kraut und Rüben‘ – Tag des offenen Gartentörchens

Wir laden alle Kinder herzlich zum Tag des offenen Gartentörchens ein!

Am Samstag, dem 27.04.2019 zwischen 10-13 Uhr, gibt es zahlreiche Mitmachaktionen und vielerlei zu entdecken:

  • Pflanzung von Sonnenblumen
  • Bau eines Insektenhotels
  • Basteln mit Naturmaterialien
  • und vieles mehr…

Wir freuen uns auf Euch 🙂

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Teilnahme am Vereinswettbewerb „Wir für die Region Rhein-Erft“ mit unserem Projekt „Lehrgarten ‚Kraut und Rüben‘ „

Liebe Vereinsmitglieder/Unterstützer,

wir brauchen Eure Hilfe. Wir haben die große Chance, eine Finanzspritze von bis zu 3.000,00 Euro zu erhalten. Mit unserer Bewerbung um eine Spende beim Vereinswettbewerb „Wir für die Region Rhein-Erft“ der Kreissparkasse Köln haben wir dafür alle Vorbereitungen getroffen.
Das Geld wollen wir für unser Projekt „Lehrgarten ‚Kraut und Rüben‘“ einsetzen und können es somit gut gebrauchen. Über die Verteilung der Spenden entscheiden alle Internetnutzer und eine offizielle Fachjury. Das heißt, Ihr könnt mit abstimmen und uns helfen, zu den glücklichen Spendenempfängern zu gehören.

Um Eure Stimme abzugeben, müsst Ihr die Seite https://www.ksk-koeln.de/WirFuerDieRegion/ auswählen. Ihr benötigt zur Abstimmung ein Mobiltelefon, das inländische SMS empfangen kann. Jeder hat 1 Stimme. Wenn wir hier die meisten Stimmen bekommen, erhalten wir eine Spende von bis zu 3.000,00 Euro.

Die Bewertung durch die Fachjury läuft separat und ist ebenfalls mit drei Sonderspenden von je 1.000,00 Euro ausgeschrieben. Das ist alles!

Zu beachten ist, dass die Stimmabgabe nur bis zum 17.05.2019 um 12:00 Uhr möglich ist.

Belohnt uns mit Eurer Stimme. Wir würden uns sehr darüber freuen.

(Mögliche Stimmabgabe: 08.04.2019 9 Uhr – 17.05.2019 12 Uhr)

Infos zum Projekt „Lehrgarten ‚Kraut und Rüben‘

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Drohnen

Das überfliegen der Kleingartenanlage und insbesondere der Gartenparzellen mit
sogenannten „Drohnen“ ist verboten! Zuwiderhandlungen werden sofort zur polizeilichen Anzeige gebracht

Jahreshauptversammlung 2019 des KgV Bellerstraße e.V

Die ordentlichen Jahreshauptversammlung 2019 des KgV Bellerstraße e.V. findet am Samstag, den 30.03.2019 um 14:30 Uhr im Vereinshaus des KgV Bellerstraße e.V., Bellerstraße, 50354 Hürth statt.

Die Tagesordnungspunkte sind:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 24.03.2018
  4. Geschäfts- und Kassenbericht
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Nachwahl 2. Vorsitzende/r – 1. Kassierer/in – 1 Beisitzer/in
  8. Kraut und Rüben – Projekt „Gärtnern mit Kindern“
  9. Sanierung der Ringwasserleitung
  10. Anträge
  11. Verschiedenes
  12. Sitzungsende

Nutzen Sie Ihre Gelegenheit, sich einzubringen mit Anträgen, Fragen, Anregungen, Lob und Tadel.

Wer Anträge einreichen möchte, schickt diese bitte bis spätestens zum 1. März 2018 schriftlich oder per Mail (vorstand@kgv-bellerstrasse.de) an den Vorstand.

Wir freuen uns auf eine gut besuchte und lebhafte Versammlung mit Ihnen. Der Vorstand wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen ein wunderschönes Gartenjahr 2019.

Wasser wird ab dem 30.03.2019 (gegen 12Uhr) zu ersten Gemeinschaftsarbeit wieder aufgedreht

Liebe Gartenfreunde,
am Samstag den 30. März 2019 wird das Wasser, während der ersten Gemeinschaftsarbeit des Jahres wieder aufgedreht, vorausgesetzt die Witterung lässt es zu.

Wie jedes Jahr bitten wir alle Pächter darauf zu achten, dass ihre Wasserhähne noch vorhanden sind und nicht gestohlen wurden und zu diesem Zeitpunkt zugedreht sind. Im Idealfall prüfen Sie direkt am selben Tag, ob an der Wasserleitung in Ihrem Garten alles in Ordnung ist, dann können Sie eventuelle Schäden sofort beheben.

Da wir in unserer Anlage eine Wasserleitung haben, die nicht für einzelne Abschnitte abgedreht werden kann, muss bei einem Schaden das Wasser in der kompletten Anlage abgedreht werden. Jeder Schaden an der Leitung betrifft uns alle!

Sprechzeiten

Bei der Gemeinschaftsarbeit von 10:00 bis 12:00 Uhr im Vereinshaus.

Befahren der Anlage mit dem PKW

Das Befahren der Anlage mit dem PKW ist generell untersagt. Nur mit einer, beim Vorstand erhältlichen Genehmigung, ist das Befahren gestattet. Dabei muss die Genehmigung gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein. Die Anlage darf nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.

Ruhezeiten

Die Ruhezeiten sind von allen Kleingärtnern und Besuchern der Anlage einzuhalten.

Die Ruhezeiten sind die Stunden von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig.

In dieser Zeit dürfen keine motorbetriebenen Geräte benutzt oder lärmerzeugende Arbeiten durchgeführt werden.

Diese Regelung gilt übrigens auch in der Zeit, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Mai.